Wir verkaufen momentan ausschließlich nur kleine Mengen an Kokons der Roten Mauerbiene Osmia bicornis.

WAS MAN NICHT KENNT, KANN MAN NICHT SCHÜTZEN!

Umweltpädagogik und Öffentlichkeitsarbeit, sind die Grundlagen, zum Sensibilisieren.
Die Angst verlieren und an Stelle derer Faszination empfinden.
Nur so lernt man zu lieben und zu schützen.

KEINE ANGST VOR STICHEN

Wildbienen leben zum größten Teil solitär, Das bedeutet, sie bilden keinen Staat, den es zu verteidigen gibt. Jedes Weibchen ist für ihr eigenes Nest verantwortlich, weswegen eine Verteidigung genetisch nicht veranlagt ist. Wildbienen lassen sich nicht stören und würden niemals angreifen, selbst wenn man an ihrem Nest Zugange ist. Nur sehr selten (quetscht man z.B. eine Biene ein), kommt es zu Stichen, was jedoch mit einem Stich einer Honigbiene nicht zu vergleichen ist. Der Stachel einer Wildbiene ist viel weicher als der einer Honigbiene und durchdringt meist nicht die menschliche Haut. Die männlichen Bienen besitzen keinen Stachel. Gerade die häufigen gehörnten Mauerbienen (Osmia cornuta) und die Roten Mauerbienen (Osmia bicornis) ermöglichen durch ihre Größe, fantastische Einblicke in die Lebensweise unserer Wildbienen.

MAUERBIENENZUCHT

Aus diesem Grund haben wir uns 2018 entschieden, mit einer Mauerbienenzucht zu beginnen. Der Begriff Zucht ist wohl nicht ganz treffend, da die Vermehrung der Mauerbienen eigenständig erfolgt. Wir entnehmen im Herbst die Kokons aus den sogenannten Zuchtplatten, reinigen und überwintern sie. So können die einzelnen Kokons im Frühling wieder ausgebracht werden und der Kreislauf beginnt von Neuem. Dieser Vorgang ermöglicht es uns, den sonst vor unseren Augen verborgenen Schlupf zu beobachten. Der Moment, wenn Menschen die Gelegenheit bekommen, Wildbienen auf der Hand ausschlüpfen zu lassen, ist unbeschreiblich. Dieses Erlebnis ist prägend.

           

ARTENSCHUTZRECHTLICHE AUSNAHMEGENEHMIGUNG

Wildbienen gehören in Deutschland zu den besonders geschützten Tieren § 42 Abs. 2 BArtSchV, denen nicht nachgestellt werden darf oder deren Entwicklungsstadien entnommen werden dürfen. Nach § 44 BNatSchG ist es ferner verboten, besonders geschützte Tiere in Gewahrsam zu nehmen, sie vorrätig zu halten oder zu verkaufen. Die hier angebotenen Mauerbienen stammen aus einer Zucht, für die eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 BArtSchG Abs. 7 vorliegt. Die gezüchteten Mauerbienen sind somit vom Besitz- und Weitergabeverbot nach § 44 BNatSchG ausgenommen. Ebenso bedarf es nach § 40 BNatSchG einer Genehmigung, Tiere in der freien Natur auszubringen. Für den Raum Unterfranken wurde uns diesbezüglich eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt.